Auszug aus den Statuten des Golfclubs (klicken Sie hier, um die vollständigen Vereinsstatuten als PDF herunterzuladen):
Die Mitgliedschaft gilt unbefristet und kann zu jedem Jahresende mit einer Kündigungsfrist von 2 (zwei) Monaten, d. h. bis 31. Oktober des laufendes Jahres, nachweislich (per Einschreiben oder Fax) gekündigt werden. Ausgenommen sind Sonderaktionen und Verträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Kalenderjahr. Zweitmitgliedschaften können erst ab dem 2. Jahr gekündigt werden.
Die Mitgliedschaft beginnt grundsätzlich mit dem Datum des Antrages, steht jedoch unter dem Vorbehalt der statutenmäßigen Aufnahme des betreffenden Golfclubs.
Die Mitgliedskarte wird erst nach vollständiger Bezahlung zugesandt. Bei Zahlungsverzug haftet der Antragsteller für die entstandenen Kosten und Zinsen.